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Das Jobcenter Alfter ist eine Nebenstelle des Jobcenters Rhein-Sieg und liegt an der Weberstraße 170 in 53347 Alfter im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.

Leistungen nach SGB II

Wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, können Sie hier Grundsicherungsgeld beantragen. Diese Leistung umfasst den Regelbedarf zum Lebensunterhalt sowie in der Regel die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben bietet das Jobcenter Alfter Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, zum Beispiel durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Beschäftigung. Beide Leistungsbereiche – Geldleistung und Eingliederung – laufen hier zusammen, weil das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur für Arbeit und dem Rhein-Sieg-Kreis betrieben wird.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Alfter telefonisch unter +49 2241 3978-0. Weitere Informationen, etwa zu Ansprechpersonen oder zum Ablauf einer Antragstellung, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-rhein-sieg.de. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Nebenstelle oder ein anderer Standort des Jobcenters Rhein-Sieg für Sie zuständig ist, können Sie sich zunächst an diese Stelle wenden. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Alfter führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen, weil es sich um eine Nebenstelle handelt. Welche Postleitzahlen und Ortschaften zu diesem Standort gehören, ist über den Hauptsitz des Jobcenters Rhein-Sieg geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur örtlichen Zuständigkeit direkt an das Jobcenter oder prüfen Sie die Angaben auf der Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Alfter wird gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und dem Rhein-Sieg-Kreis betrieben. Diese Konstruktion heißt „gemeinsame Einrichtung”. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Beratung zur Arbeitsvermittlung und die Entscheidung über Geldleistungen liegen in einer Hand – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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  • Montag08:00 - 16:00
  • Dienstag08:00 - 16:00
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  • Donnerstag08:00 - 16:00
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