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Die Agentur für Arbeit Zwickau ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Zwickau. Sie ist in der Werdauer Straße 18 in 08056 Zwickau erreichbar und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht diese Behörde zuständig, sondern das örtliche Jobcenter.

Leistungen und Zuständigkeiten

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Die Agentur prüft, ob und in welcher Höhe Ihnen diese beitragsfinanzierte Leistung zusteht. Darüber hinaus berät sie Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, bei Umschulungen und Weiterbildungen sowie bei der Suche nach einer neuen Stelle. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Beide Stellen sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Agentur für Arbeit Zwickau zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III — eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Ihre Beitragszahlungen Anspruch erworben haben. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II, das einkommens- und vermögensabhängig ist und Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Sie die richtige ist, können Sie sich telefonisch unter +49 375 314-0 an die Agentur für Arbeit Zwickau wenden.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Zwickau ist für insgesamt 21 Postleitzahlbezirke im Raum Zwickau zuständig. Dazu gehören die folgenden Postleitzahlen: 08056, 08058, 08060, 08062, 08064, 08066, 08107, 08112, 08115, 08118, 08132, 08134, 08141, 08144, 08147, 08412, 08427, 08428, 08432, 08451 und 08459.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei grundverschiedene Leistungen. Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Sie haben durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen eigenen Anspruch erworben, der unabhängig von Ihrem Vermögen besteht. Das Grundsicherungsgeld ist dagegen eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, die von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängt. Zuständig für Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit — also diese Dienststelle hier. Für das Grundsicherungsgeld wenden Sie sich an das Jobcenter.
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