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Die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte ist die zuständige Behörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im mittleren Thüringen und hat ihren Sitz in der Max-Reger-Str. 1 in 99096 Erfurt. Sie ist zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter — das ist eine rechtlich eigenständige Stelle.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Agentur Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben dem Arbeitslosengeld I bietet die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte auch Förderleistungen wie Weiterbildungsgutscheine oder Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber an. All diese Leistungen beruhen auf dem SGB III und sind unabhängig davon, ob Sie Grundsicherungsgeld erhalten oder nicht.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung sowie bei beruflicher Neuorientierung. Wenn Sie Arbeit suchen, können Sie sich hier arbeitsuchend melden und werden dabei unterstützt, eine passende Stelle zu finden. Arbeitgeber können offene Stellen melden und erhalten Unterstützung bei der Besetzung. Die Beratung und Vermittlung richten sich nach Ihren konkreten Qualifikationen und der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt in Erfurt und Umgebung.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte ist ausschließlich für Leistungen nach SGB III zuständig. Das Grundsicherungsgeld — also die Grundsicherung für Arbeitsuchende — wird hingegen vom Jobcenter nach SGB II ausgezahlt. Sollten Sie unsicher sein, an welche Stelle Sie sich wenden müssen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte ist für Adressen in folgenden zwölf Erfurter Postleitzahlbereichen zuständig: 99084, 99085, 99086, 99087, 99089, 99091, 99092, 99094, 99096, 99097, 99098 und 99099. Wenn Ihre Postleitzahl nicht in dieser Liste steht, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 trägt das bisherige Bürgergeld offiziell den Namen „Grundsicherungsgeld”. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf Bescheiden übergangsweise noch den alten Begriff „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, handelt es sich um dieselbe Leistung — und diese wird vom Jobcenter, nicht von der Agentur für Arbeit ausgezahlt.
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