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Die Agentur für Arbeit Stralsund ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Stadtgebiet Stralsund und seiner unmittelbaren Umgebung. Sie sitzt im Carl-Heydemann-Ring 98 in 18437 Stralsund und ist für Menschen zuständig, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sich beraten lassen möchten oder Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Jobsuche suchen. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – also Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das zuständige Jobcenter die richtige Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld und Versicherungsleistungen

Wenn Sie Ihren Job verlieren und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III. Diesen Antrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit Stralsund – nicht beim Jobcenter. Die Agentur prüft, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, und berechnet die Leistungsdauer sowie die Höhe des Anspruchs. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach Paragraf 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Stralsund bietet Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an – etwa wenn Sie eine Ausbildung suchen, einen Berufswechsel erwägen oder nach einer längeren Pause wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten. Darüber hinaus unterstützt die Agentur bei der konkreten Arbeitsvermittlung: Sie können offene Stellen recherchieren lassen, Fördermaßnahmen beantragen und sich zu Weiterbildungsmöglichkeiten beraten lassen. Die telefonische Erreichbarkeit ist unter der kostenfreien Nummer 0800 4 5555-00 möglich.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Stralsund ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden sechs Postleitzahlgebieten im Stadtgebiet Stralsund und dessen direktem Umfeld: 18435, 18437, 18439, 18442, 18445 und 18469. Ob Ihre Adresse in diesen Bereich fällt, können Sie anhand dieser Liste prüfen, bevor Sie einen Termin vereinbaren oder einen Antrag stellen.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld nach SGB III und Grundsicherungsgeld nach SGB II sind zwei getrennte Leistungssysteme mit unterschiedlichen Behörden. Das Arbeitslosengeld erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Das Grundsicherungsgeld – das seit dem 1. Juli 2026 so heißt und bis dahin als Bürgergeld bekannt war – wird hingegen vom Jobcenter ausgezahlt und richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen decken können. Beide Stellen sind nicht dasselbe, auch wenn sie in manchen Städten im gleichen Gebäude untergebracht sind.
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