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Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal ist an der Hünefeldstraße 3–17 in Wuppertal ansässig und zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Ihr Einzugsgebiet umfasst Wuppertal und Solingen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und Ihre Ansprüche nach SGB III

Wer seine Beschäftigung verliert und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I beantragen. Dieser Anspruch ergibt sich aus den geleisteten Versicherungsbeiträgen – die Leistung ist daher unabhängig von Vermögen oder dem Einkommen anderer Haushaltsmitglieder. Melden Sie sich möglichst frühzeitig, am besten bereits dann, wenn Ihnen eine Kündigung angekündigt wird. Sollten Sie sich zunächst an eine andere Stelle wenden, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer ersten Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Vermittlung

Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal bietet Berufsberatung für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, sowie Unterstützung für Erwachsene beim beruflichen Wiedereinstieg oder bei einer Neuorientierung. Dazu gehören Informationen zu Weiterbildungsförderung und Umschulungen. Auch Arbeitgeber können sich hier über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung beraten lassen. Für alle Anliegen können Sie die zentrale Rufnummer +49 202 2828-0 nutzen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete wohnen: 42103, 42105, 42107, 42109, 42111, 42113, 42115, 42117, 42119, 42275, 42277, 42279, 42281, 42283, 42285, 42287, 42289, 42327, 42329, 42349, 42369, 42389 und 42399.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei getrennte Leistungssysteme mit unterschiedlichen Trägern. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung auf Grundlage Ihrer eingezahlten Beiträge. Das Jobcenter hingegen erbringt steuerfinanzierte Grundsicherung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Beide Leistungen können unter Umständen gleichzeitig zustehen – wenden Sie sich in diesem Fall an beide Stellen.