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Die Agentur für Arbeit Siegen ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Siegen. Sie sitzt in der Emilienstraße 45 in 57072 Siegen und ist unter der Telefonnummer +49 271 2301-0 erreichbar. Zuständig ist sie vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.

Arbeitslosengeld I und finanzielle Unterstützung

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Siegen Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert und ist zeitlich begrenzt. Sie ist ausdrücklich nicht dasselbe wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das beim Jobcenter beantragt wird. Falls Sie unsicher sind, bei welcher Stelle Sie richtig sind: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Siegen berät Sie, wenn Sie eine Ausbildung oder einen Beruf wählen, sich beruflich neu orientieren oder möglichst schnell wieder in Arbeit kommen möchten. Das umfasst Informationen zu Ausbildungsberufen und Studienmöglichkeiten, Hilfe beim Bewerbungsprozess sowie die Vermittlung in Stellen und Förderprogramme. Diese Leistungen richten sich sowohl an Arbeitssuchende als auch an Jugendliche am Beginn ihrer Berufslaufbahn.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für das Grundsicherungsgeld. Wer langzeitarbeitslos ist oder dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, muss sich an das zuständige Jobcenter wenden. Beide Behörden sitzen in Siegen, haben aber unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Aufgaben. Hier gilt dasselbe wie oben: Auch wenn Sie zunächst die falsche Stelle kontaktieren, geht der Antragstag nicht verloren.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Siegen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 57072, 57074, 57076, 57078, 57080, 57223, 57234, 57250, 57258 und 57271. Insgesamt werden zehn Postleitzahlbereiche betreut, die Teile des Stadtgebiets Siegen sowie angrenzende Gemeinden umfassen.

Wussten Sie? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III — eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Ihre eigenen Beiträge Anspruch erworben haben. Das Grundsicherungsgeld nach SGB II hingegen ist eine steuerfinanzierte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird vom Jobcenter gewährt. Wer sich an die falsche Stelle wendet, verliert dadurch keinen Anspruch: Der Antrag wird nach § 16 SGB I weitergeleitet, und der ursprüngliche Antragstag bleibt gültig.