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Die Agentur für Arbeit Schweinfurt ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem SGB III sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Schweinfurt. Sie hat ihren Sitz in der Kornacherstraße 6, 97421 Schweinfurt, und ist unter der Telefonnummer +49 9721 547-0 erreichbar. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das jeweils zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Leistungen und Aufgaben

Die Agentur für Arbeit Schweinfurt ist zuständig, wenn Sie nach einem Beschäftigungsverhältnis arbeitslos werden und Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem SGB III haben oder prüfen möchten. Daneben berät die Behörde bei der Berufswahl, bei Weiterbildungen und bei der Suche nach einer neuen Stelle. Auch Förderleistungen wie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine oder Zuschüsse zur Weiterbildung können hier beantragt werden. Wer unsicher ist, welche Stelle für seinen Fall zuständig ist, kann sich an die Agentur wenden: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei unterschiedliche Behörden mit klar getrennten Zuständigkeiten. Die Agentur für Arbeit Schweinfurt erbringt Leistungen nach dem SGB III – also vor allem das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I. Das Grundsicherungsgeld hingegen, das sich an Menschen ohne ausreichende Beitragszeiten oder nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes I richtet, wird nach dem SGB II vom Jobcenter gezahlt. Beide Behörden sind organisatorisch und rechtlich voneinander getrennt.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Schweinfurt ist für Adressen in den folgenden 32 Postleitzahlgebieten zuständig, die Stadt Schweinfurt und den umliegenden Landkreis abdecken: 97412, 97421, 97422, 97424, 97440, 97447, 97453, 97456, 97464, 97469, 97488, 97490, 97493, 97497, 97499, 97502, 97505, 97506, 97508, 97509, 97511, 97513, 97516, 97520, 97523, 97525, 97526, 97529, 97532, 97534, 97535, 97537.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen. Wer nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Jobs Arbeitslosengeld I beantragt, wendet sich an die Agentur für Arbeit – so wie hier in Schweinfurt. Wer dagegen die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I nicht erfüllt oder dessen Bezugsdauer ausgeschöpft hat, muss beim zuständigen Jobcenter einen gesonderten Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen. Beide Anträge gelten nicht automatisch füreinander.
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