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Die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Magdeburg. Sie hat ihren Sitz in der Hohepfortestraße 37 in 39104 Magdeburg und ist telefonisch unter +49 391 257-0 erreichbar. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld und Versicherungsleistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord bearbeitet Anträge auf Arbeitslosengeld I – also die beitragsfinanzierte Leistung, auf die Sie nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Anspruch haben können. Daneben erhalten Sie hier Auskunft zu Leistungen wie dem Kurzarbeitergeld, dem Insolvenzgeld oder der Förderung beruflicher Weiterbildung. Diese Leistungen sind im SGB III geregelt und setzen in der Regel voraus, dass Sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen in den SGB-III-Bereich fällt, können Sie Ihren Antrag auch dann hier einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben den Geldleistungen bietet die Dienststelle Berufsberatung an – sowohl für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf als auch für Erwachsene, die sich neu orientieren möchten. Arbeitssuchende können hier Unterstützung bei der Stellensuche und bei der Vorbereitung auf Bewerbungen erhalten. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung gehört zum gesetzlichen Auftrag dieser Behörde nach dem SGB III und ist nicht dasselbe wie die Vermittlung, die Jobcenter im Rahmen des Grundsicherungsgeldes anbieten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord ist zuständig für Adressen in den folgenden 15 Postleitzahlgebieten im Raum Magdeburg: 39014, 39104, 39106, 39108, 39110, 39112, 39114, 39116, 39118, 39120, 39122, 39124, 39126, 39128 und 39130.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nach Ihren früheren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Das Grundsicherungsgeld ist eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Einzahlungen gezahlt wird. Wer sich zuerst an die falsche Behörde wendet, verliert dadurch keine Ansprüche: Der Antrag wird nach § 16 SGB I weitergeleitet, und der ursprüngliche Antragstag bleibt erhalten.
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