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Die Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen ist eine Bundesbehörde mit Standort an der Lantwattenstraße 2 in Villingen-Schwenningen. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht diese Behörde, sondern das jeweils zuständige Jobcenter zuständig.

Arbeitslosengeld I und weitere SGB-III-Leistungen

Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verloren haben oder Ihr befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Agentur prüft Ihren Anspruch, berechnet die Leistungshöhe und zahlt das Arbeitslosengeld aus. Daneben bietet die Behörde Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie Zuschüsse für Arbeitgeber an, die Arbeitslose einstellen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation eher in den Bereich SGB II fällt, können Sie sich trotzdem hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur berät Menschen, die einen neuen Beruf erlernen, sich umorientieren oder nach einer Stelle suchen. Das gilt für Jugendliche vor dem Berufseinstieg ebenso wie für Erwachsene, die nach einer Kündigung oder Elternzeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen. Zur Vorbereitung auf ein Gespräch können Sie telefonisch unter +49 7721 209-0 einen Termin vereinbaren.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle in Villingen-Schwenningen betreut Adressen in zwanzig Postleitzahlgebieten. Wenn Ihr Wohnort eine der folgenden Postleitzahlen trägt, ist diese Agentur für Sie zuständig: 78048, 78050, 78052, 78054, 78056, 78073, 78078, 78083, 78086, 78087, 78089, 78098, 78112, 78120, 78126, 78136, 78141, 78147, 78148 und 78609.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen. Das Arbeitslosengeld I erhalten Sie, weil Sie zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt unabhängig von früheren Beiträgen. Welche Leistung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – beide Stellen können Ihnen dabei helfen, den richtigen Weg zu finden.