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Die Agentur für Arbeit Regensburg ist die zuständige Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in der Region Regensburg und dem angrenzenden Umland, wenn es um Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) geht. Sie hat ihren Sitz in der Galgenbergstraße 24 in Regensburg und ist telefonisch unter +49 941 7808-0 erreichbar. Ihr Auftrag umfasst die Auszahlung von Arbeitslosengeld I, die Berufsberatung und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Daneben berät die Agentur bei Fragen zur Kurzarbeit, zu Weiterbildungsförderung und zu weiteren Leistungen, die den Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützen. Wichtig: Diese Stelle ist ausschließlich für Leistungen nach SGB III zuständig. Das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) — also die Leistung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen, unabhängig von früherer Beschäftigung — wird nicht hier, sondern beim zuständigen Jobcenter beantragt. Sollten Sie sich unsicher sein, an welche Stelle Sie sich wenden müssen, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Eingang des Antrags wird dabei auf den ursprünglichen Tag zurückgerechnet.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben den Geldleistungen bietet die Agentur für Arbeit Regensburg Beratung für Jugendliche und Erwachsene zu Ausbildungs- und Berufswegen sowie Unterstützung bei der Stellensuche. Wer eine neue Stelle sucht oder sich beruflich neu orientieren möchte, kann sich an diese Dienststelle wenden. Arbeitgeber aus dem Zuständigkeitsbereich können hier offene Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Regensburg ist für insgesamt 45 Postleitzahlbereiche in der Stadt Regensburg und der umliegenden Region zuständig. Ob Ihre Adresse darunter fällt, können Sie anhand der folgenden Liste prüfen:

84069, 93047, 93049, 93051, 93053, 93055, 93057, 93059, 93073, 93080, 93083, 93086, 93087, 93089, 93090, 93092, 93093, 93095, 93096, 93098, 93099, 93101, 93102, 93104, 93105, 93107, 93109, 93128, 93138, 93152, 93155, 93161, 93164, 93170, 93173, 93176, 93177, 93179, 93180, 93182, 93183, 93186, 93188, 93195, 93197

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III, zuständig: Agentur für Arbeit) und Grundsicherungsgeld (SGB II, zuständig: Jobcenter) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie in der Vergangenheit ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld setzt das nicht voraus, ist aber einkommens- und vermögensabhängig. Beide Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig bezogen werden — für die Beantragung sind dann aber zwei verschiedene Behörden zuständig.
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