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Die Agentur für Arbeit Recklinghausen ist die zuständige Bundesbehörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Recklinghausen. Sie ist erreichbar in der Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen, und zuständig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitssuchende, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder Unterstützung bei der Berufsorientierung und Stellensuche benötigen.

Leistungen der Agentur für Arbeit – und der Unterschied zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit Recklinghausen ist ausschließlich für Leistungen nach SGB III zuständig. Dazu gehören Arbeitslosengeld I (ALG I), Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Fördermaßnahmen wie Qualifizierungen oder Weiterbildungen. Wenn Sie zuletzt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Anwartschaftszeit erfüllen, ist diese Stelle Ihre Anlaufstelle für den Leistungsantrag.

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – also die Leistungen nach SGB II für Menschen ohne ausreichende eigene Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts – wird hingegen nicht von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, sondern vom zuständigen Jobcenter. Sollten Sie versehentlich einen Antrag bei der falschen Stelle stellen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der finanziellen Absicherung bei Arbeitslosigkeit bietet die Agentur für Arbeit Recklinghausen Beratung zur Berufswahl und Ausbildungssuche an – für Jugendliche ebenso wie für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich bei der Stellenbesetzung unterstützen lassen. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie die Dienststelle telefonisch unter +49 2361 40-0.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Recklinghausen ist gebietlich für insgesamt sieben Postleitzahlbereiche in und um Recklinghausen zuständig. Wenn Ihr Wohnort einer der folgenden Postleitzahlen zugeordnet ist, ist diese Dienststelle für Sie die richtige Adresse: 45657, 45659, 45661, 45663, 45665, 45721 und 45739.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis waren und die Anwartschaftszeit erfüllen – zuständig ist dann die Agentur für Arbeit. Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn keine oder keine ausreichende Anwartschaft besteht – dafür ist das Jobcenter zuständig. Beide Leistungen können unter bestimmten Umständen gleichzeitig bezogen werden, werden aber von verschiedenen Behörden bearbeitet.