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Die Agentur für Arbeit Potsdam ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Potsdam und dem angrenzenden Umland. Sie ist am Horstweg 102–108 in 14478 Potsdam erreichbar und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das zuständige Jobcenter der richtige Ansprechpartner.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Behörde Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in der Rahmenfrist ausreichend lange versicherungspflichtig beschäftigt waren. Daneben bietet die Agentur für Arbeit Potsdam Leistungen zur beruflichen Weiterbildung, Förderung der Berufsausbildung sowie Zuschüsse für Arbeitgeber bei der Einstellung bestimmter Personengruppen. Auch Insolvenzgeld — etwa wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird — wird hier bearbeitet.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Unabhängig von einem laufenden Leistungsbezug können Sie sich an die Agentur für Arbeit Potsdam wenden, wenn Sie eine berufliche Orientierung suchen, einen Ausbildungsplatz anstreben oder Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt benötigen. Die Berufsberatung richtet sich sowohl an Jugendliche vor dem ersten Abschluss als auch an Erwachsene, die sich neu orientieren möchten. Wenn Sie unsicher sind, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist, können Sie sich dennoch hier melden: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Potsdam ist für insgesamt 17 Postleitzahlbereiche in der Stadt Potsdam und im angrenzenden Umland zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 14461, 14467, 14469, 14471, 14473, 14476, 14478, 14480, 14482, 14513, 14532, 14542, 14547, 14548, 14552, 14554 und 14558.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I, wenn Sie zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Jobcenter ist hingegen zuständig, wenn kein solcher Anspruch besteht oder dieser ausgelaufen ist. Beide Leistungen können in bestimmten Konstellationen gleichzeitig relevant sein — in diesem Fall sind beide Behörden einzubeziehen.