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Die Agentur für Arbeit Plauen ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Vogtlandkreis und angrenzenden Gebieten. Sie sitzt in der Engelstraße 8 in 08523 Plauen und ist unter der Rufnummer +49 3741 23-0 erreichbar. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung — nicht für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das über das zuständige Jobcenter beantragt wird.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verlieren oder verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Plauen Arbeitslosengeld I beantragen. Dieser Anspruch ergibt sich aus Ihrer Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung und ist vom Grundsicherungsgeld strikt zu trennen: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wendet sich an diese Agentur — nicht an das Jobcenter. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich an jede der beiden Behörden wenden; nach Paragraf 16 SGB I ist die Behörde verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Plauen bietet Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an — etwa wenn Sie eine Ausbildung suchen, sich beruflich neu orientieren möchten oder eine Weiterbildung planen. Außerdem vermittelt sie Arbeitsstellen und informiert über Fördermöglichkeiten wie Qualifizierungsmaßnahmen oder Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber. Diese Angebote stehen unabhängig davon zur Verfügung, ob Sie aktuell Leistungen beziehen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Plauen ist für insgesamt 13 Postleitzahlbereiche zuständig. Wenn Ihre Meldeadresse in einem der folgenden Gebiete liegt, ist diese Dienststelle für Sie die richtige Anlaufstelle: 07919, 07952, 07985, 08523, 08525, 08527, 08529, 08538, 08539, 08541, 08543, 08547 und 08548.

Wussten Sie? Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Agentur für Arbeit Plauen zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III — finanziert aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Das Jobcenter ist hingegen für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, eine steuerfinanzierte Leistung. Wer nach längerem Leistungsbezug nicht sicher ist, an welche Stelle er sich wenden soll, muss keine Nachteile befürchten: Beide Behörden sind gesetzlich verpflichtet, falsch adressierte Anträge weiterzuleiten.