Die Agentur für Arbeit Passau ist die zuständige Anlaufstelle für Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Passau. Sie hat ihren Sitz in der Innstraße 30 in 94032 Passau und ist telefonisch unter +49 851 508-0 erreichbar. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.
Die Agentur für Arbeit Passau erbringt Leistungen, die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt sind. Dazu gehören Arbeitslosengeld I für Personen, die nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos werden, sowie Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene. Darüber hinaus unterstützt die Agentur Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Vermittlung offener Stellen. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Stelle oder ein Jobcenter für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung von Agentur für Arbeit und Jobcenter. Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld auf der Grundlage eigener Beiträge zur Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II — also für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder aus Arbeitslosengeld I sichern können. Beide Behörden haben unterschiedliche Adressen, unterschiedliche Ansprechpersonen und unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Die Agentur für Arbeit Passau ist für insgesamt 21 Postleitzahlen in der Region Passau zuständig. Zu ihrem Einzugsgebiet gehören die Postleitzahlen: 94032, 94034, 94036, 94051, 94081, 94104, 94107, 94110, 94113, 94116, 94121, 94124, 94127, 94130, 94136, 94139, 94152, 94154, 94161, 94164 und 94538.