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Die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Oldenburg. Sie hat ihren Sitz am Stau 70 in 26122 Oldenburg und ist zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wer hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II benötigt, wendet sich an das zuständige Jobcenter — das ist eine rechtlich eigenständige Stelle, die von der Agentur für Arbeit getrennt ist.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos werden und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Anträge können persönlich am Standort Stau 70 oder telefonisch unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800 4 5555-00 (kostenlos) gestellt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Sie zuständig ist, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der Auszahlung von Arbeitslosengeld I bietet die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene sowie Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Dazu gehören Förderangebote wie Weiterbildungsmaßnahmen, Bewerbungsunterstützung und in bestimmten Fällen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wer noch in einem Beschäftigungsverhältnis ist, aber bereits absehen kann, dass dieses endet, sollte sich frühzeitig arbeitssuchend melden — spätestens drei Monate vor dem geplanten Ende des Arbeitsverhältnisses.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven ist für insgesamt zwölf Postleitzahlbereiche zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen 26121, 26122, 26123, 26125, 26127, 26129, 26131, 26133, 26135, 26203, 26209 und 27798. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Adresse in diesen Bereich fällt, können Sie dies telefonisch unter 0800 4 5555-00 klären.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung, auf die Sie durch Ihre Beitragszahlung einen eigenen Anspruch erworben haben. Das Grundsicherungsgeld ist dagegen eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beiträgen gewährt wird. Welche Stelle zuständig ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab — und im Zweifel leitet die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag stellen, diesen weiter, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile beim Antragsdatum entstehen.