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Die Agentur für Arbeit Nienburg-Verden ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Lindhooper Straße 9 in Verden (Aller). Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – dazu gehören Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihre Stelle verloren haben. Die Agentur für Arbeit Nienburg-Verden nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Leistung aus. Daneben können Sie sich hier zu Fragen der beruflichen Neuorientierung beraten lassen – etwa wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, sich weiterbilden oder in einen anderen Beruf wechseln wollen. Auch Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, wie der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, werden hier beantragt. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter +49 4231 809-0.

Abgrenzung zum Jobcenter

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig – eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Beitragszahlung Anspruch erworben haben. Das Jobcenter hingegen ist für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, eine steuerfinanzierte Grundsicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach Paragraf 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen falsch adressierten Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Nienburg-Verden ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 27283, 27299, 27308, 27313, 27321, 27337, 27339, 28832, 28870 und 28876. Das Einzugsgebiet erstreckt sich damit über zehn Postleitzahlen in der Region zwischen Verden und Weyhe.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) werden oft verwechselt, sind aber grundverschieden: Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung – Sie haben durch Beitragszahlungen einen eigenen Anspruch erworben. Das Grundsicherungsgeld ist eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beiträgen gezahlt wird, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist. Weil beide Leistungen unterschiedliche Behörden auszahlen, lohnt es sich vor der Antragstellung zu klären, welche Stelle für Ihre Situation zuständig ist.