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Die Agentur für Arbeit Neubrandenburg ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Neubrandenburg. Sie hat ihren Sitz im Ponyweg 37–43 in 17034 Neubrandenburg und ist erreichbar unter der Rufnummer +49 395 766-0. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung – nicht für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das beim örtlich zuständigen Jobcenter beantragt wird.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und die Anwartschaftszeit erfüllt haben, können Sie bei der Agentur für Arbeit Neubrandenburg Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung setzt eine vorangegangene Beschäftigung mit Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung voraus. Darüber hinaus berät die Dienststelle zu Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. Auch Insolvenzgeld für Beschäftigte, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist, wird hier bearbeitet.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Jugendliche und Erwachsene, die eine Ausbildung suchen oder sich beruflich neu orientieren möchten, können die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Neubrandenburg in Anspruch nehmen. Arbeitgeber aus der Region nutzen die Dienststelle, um offene Stellen zu melden und bei der Personalsuche unterstützt zu werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist, können Sie Ihren Antrag auch bei der falschen Stelle einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und das Datum Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Neubrandenburg ist für insgesamt 13 Postleitzahlgebiete zuständig. Wenn Ihr Wohnort einer der folgenden Postleitzahlen zugeordnet ist, wenden Sie sich an diese Dienststelle: 17033, 17034, 17036, 17039, 17087, 17089, 17091, 17094, 17098, 17099, 17217, 17348 und 17349.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungssysteme mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat in der Regel zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt oder dessen Leistungsanspruch ausgelaufen ist, kann beim zuständigen Jobcenter Grundsicherungsgeld beantragen. Beide Leistungen werden von verschiedenen Behörden bearbeitet – die Agentur für Arbeit Neubrandenburg ist ausschließlich für den SGB-III-Bereich zuständig.