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Die Agentur für Arbeit München ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Großraum München. Sie hat ihren Sitz in der Kapuzinerstraße 26 im Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt und ist zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter – das sind zwei rechtlich getrennte Leistungssysteme.

Leistungen der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit München ist Ansprechstelle, wenn Sie Ihren Job verloren haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben könnten – also wenn Sie in den vergangenen Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Darüber hinaus berät die Stelle Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl, unterstützt bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und fördert berufliche Weiterbildung. Auch Arbeitgeber können hier Stellen melden und Förderleistungen beantragen.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter – was ist der Unterschied?

Ob Sie sich an die Agentur für Arbeit oder an ein Jobcenter wenden, hängt davon ab, welche Leistung Sie benötigen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III – eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch eigene Beitragszahlung Anspruch erworben haben. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II, eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit München ist zuständig für 103 Postleitzahlgebiete in München und dem südlichen und östlichen Umland, darunter Orte wie Grünwald, Oberhaching, Neubiberg und Haar:

80331, 80333, 80335, 80336, 80337, 80339, 80469, 80538, 80539, 80634, 80636, 80637, 80638, 80639, 80686, 80687, 80689, 80796, 80797, 80798, 80799, 80801, 80802, 80803, 80804, 80805, 80807, 80809, 80933, 80935, 80937, 80939, 80992, 80993, 80995, 80997, 80999, 81241, 81243, 81245, 81247, 81249, 81369, 81371, 81373, 81375, 81377, 81379, 81475, 81476, 81477, 81479, 81539, 81541, 81543, 81545, 81547, 81549, 81667, 81669, 81671, 81673, 81675, 81677, 81679, 81735, 81737, 81739, 81825, 81827, 81829, 81925, 81927, 81929, 82008, 82024, 82031, 82032, 82041, 82049, 82054, 82061, 82064, 82065, 82067, 82069, 82131, 82152, 82166, 85521, 85540, 85551, 85579, 85609, 85630, 85635, 85640, 85649, 85653, 85662, 85716, 85748, 85774

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei völlig getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat durch eigene Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder dessen Leistung nicht zum Leben reicht, kann ergänzend oder stattdessen Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen. Beide Anträge können gleichzeitig laufen – dafür sind aber zwei verschiedene Behörden zuständig.
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