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Die Agentur für Arbeit Meschede-Soest mit Standort am Heinsbergplatz 6 in Soest ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Soest. Sie ist keine Jobcenter-Stelle und zahlt kein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aus – dafür ist das jeweils örtlich zuständige Jobcenter verantwortlich. Wenn Sie sich hier melden und die falsche Stelle kontaktiert haben, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt erhalten.

Arbeitslosengeld nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Meschede-Soest Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe und Dauer dieser Leistung richtet sich nach Ihren zuvor gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Leistung ist ausdrücklich nicht dasselbe wie das Grundsicherungsgeld, das einkommensabhängig und bedarfsgeprüft ist. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist außerdem automatisch über die Agentur für Arbeit krankenversichert.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Meschede-Soest berät Sie bei Fragen zur Berufswahl, zur Ausbildung und zu Weiterbildungsmöglichkeiten – unabhängig davon, ob Sie gerade arbeitslos sind oder nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren möchten, sowie Jugendliche vor dem Einstieg in den Beruf können diese Beratung in Anspruch nehmen. Auch Arbeitgeber in der Region können sich an diese Stelle wenden, um offene Stellen zu melden und bei der Personalsuche unterstützt zu werden. Die Vermittlung erfolgt über die bundesweite Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 2921 106-0.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Meschede-Soest ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlengebieten im Bereich Soest wohnen: 59494, 59505, 59510, 59514 und 59519. Wenn Ihr Wohnort eine andere Postleitzahl hat, kann eine andere Geschäftsstelle für Sie zuständig sein.

Wussten Sie? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei rechtlich getrennte Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld nach SGB III – eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben. Das Jobcenter hingegen ist für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig – eine steuerfinanzierte Leistung, die die Grundsicherung des Lebensunterhalts sichert. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
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