Die Agentur für Arbeit Marburg ist in der Afföllerstraße 25 in 35039 Marburg ansässig und zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das örtlich zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und seinen Job verliert, kann bei der Agentur für Arbeit Marburg Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem zuvor erzielten Einkommen und der Dauer der Versicherungszeiten. Darüber hinaus berät die Dienststelle zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Umschulung und Förderung, die dabei helfen können, möglichst schnell wieder in Beschäftigung zu kommen. Auch Kurzarbeitergeld für Betriebe im Zuständigkeitsbereich wird hier bearbeitet.
Neben der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit bietet die Agentur für Arbeit Marburg Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an – etwa bei der Wahl eines Ausbildungsberufs, beim Berufseinstieg oder bei einem geplanten Berufswechsel. Arbeitgeber aus der Region können offene Stellen melden; Arbeitssuchende erhalten Unterstützung bei der Stellensuche und Bewerbung. Falls sich bei Ihrem Anliegen herausstellen sollte, dass eine andere Behörde zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten – Ihr ursprünglicher Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Marburg ist für zwölf Postleitzahlbezirke in der Region zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 35037, 35039, 35041, 35043, 35083, 35085, 35091, 35094, 35096, 35102, 35112 und 35117. Wenn Ihr Wohnort eine dieser Postleitzahlen trägt, ist diese Dienststelle für Sie zuständig.