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Die Agentur für Arbeit Lübeck ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung im Lübecker Stadtgebiet und den angrenzenden Gemeinden. Sie ist in der Hans-Böckler-Straße 1 in 23560 Lübeck ansässig und zuständig für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) — also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter zuständig.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Lübeck Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie sich persönlich arbeitssuchend melden — das sollte möglichst frühzeitig geschehen, damit keine Nachteile bei der Anspruchsdauer entstehen. Neben dem Arbeitslosengeld I bietet die Agentur Förderleistungen wie Weiterbildungsgutscheine, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sowie Gründungszuschüsse an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Lübeck berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, beim Berufseinstieg und bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Wer unsicher ist, ob er sich an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter wenden soll, muss sich keine Sorgen machen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Lübeck ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 17 Postleitzahlbereichen des Lübecker Raums: 23539, 23552, 23554, 23556, 23558, 23560, 23562, 23564, 23566, 23568, 23569, 23570, 23611, 23617, 23626, 23627 und 23669.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei getrennte Leistungssysteme mit unterschiedlichen Trägern. Das Arbeitslosengeld I richtet sich an Menschen, die zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist — unabhängig von früheren Beiträgen. Für welche Leistung Sie in Frage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Agentur für Arbeit Lübeck ist ausschließlich für SGB-III-Leistungen zuständig.
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