Die Agentur für Arbeit Lübeck ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung im Lübecker Stadtgebiet und den angrenzenden Gemeinden. Sie ist in der Hans-Böckler-Straße 1 in 23560 Lübeck ansässig und zuständig für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) — also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter zuständig.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Lübeck Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie sich persönlich arbeitssuchend melden — das sollte möglichst frühzeitig geschehen, damit keine Nachteile bei der Anspruchsdauer entstehen. Neben dem Arbeitslosengeld I bietet die Agentur Förderleistungen wie Weiterbildungsgutscheine, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sowie Gründungszuschüsse an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Agentur für Arbeit Lübeck berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, beim Berufseinstieg und bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Wer unsicher ist, ob er sich an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter wenden soll, muss sich keine Sorgen machen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Lübeck ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 17 Postleitzahlbereichen des Lübecker Raums: 23539, 23552, 23554, 23556, 23558, 23560, 23562, 23564, 23566, 23568, 23569, 23570, 23611, 23617, 23626, 23627 und 23669.