loaderimg

Die Agentur für Arbeit Ludwigshafen ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung in Ludwigshafen am Rhein und den umliegenden Gemeinden. Sie hat ihren Sitz in der Berliner Str. 23A, 67059 Ludwigshafen am Rhein, und ist unter der Telefonnummer +49 621 5993-888 erreichbar. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Leistungen und Aufgaben

Die Agentur für Arbeit Ludwigshafen zahlt Arbeitslosengeld I an Personen, die zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die gesetzliche Anwartschaftszeit erfüllt haben. Daneben bietet sie Berufsberatung für Schülerinnen und Schüler, Ausbildungssuchende und Erwachsene an, die sich beruflich neu orientieren möchten. Auch die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie die Förderung beruflicher Weiterbildung gehören zu ihren Aufgaben. Für Fragen rund um Kurzarbeitergeld sind ebenfalls Mitarbeitende dieser Dienststelle zuständig.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit klar getrennten Zuständigkeiten. Die Agentur für Arbeit Ludwigshafen ist ausschließlich für Leistungen nach dem SGB III zuständig. Das Grundsicherungsgeld — die Leistung nach dem SGB II für Personen ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen — wird vom Jobcenter bewilligt und ausgezahlt, nicht von dieser Stelle. Falls Sie unsicher sind, an welche Behörde Sie sich wenden sollen: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Ludwigshafen ist für insgesamt 18 Postleitzahlgebiete in Ludwigshafen am Rhein und den angrenzenden Gemeinden zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 67059, 67061, 67063, 67065, 67067, 67069, 67071, 67112, 67117, 67122, 67125, 67126, 67127, 67133, 67134, 67136, 67141 und 67459.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) folgen unterschiedlichen Regeln und werden von unterschiedlichen Behörden ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit ist für das Arbeitslosengeld I zuständig, das Jobcenter für das Grundsicherungsgeld. Wer beide Leistungen gleichzeitig erhält — etwa weil das Arbeitslosengeld I nicht zum Leben reicht —, hat es mit beiden Behörden zu tun. In einem solchen Fall lohnt es sich, beide Stellen frühzeitig zu informieren, damit keine Lücken entstehen.