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Die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Limburg an der Lahn. Sie ist an der Ste-Foy-Straße 23 in 65549 Limburg ansässig und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Leistungen und Aufgaben

Die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar erbringt Leistungen, die sich aus dem SGB III ergeben. Dazu gehört das Arbeitslosengeld I, auf das Sie Anspruch haben können, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und nun arbeitslos geworden sind. Daneben berät die Behörde bei Fragen zur Berufswahl und Weiterbildung, fördert Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützt bei der Suche nach einer neuen Stelle oder einem Ausbildungsplatz. Auch Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld werden hier bearbeitet. Falls Sie unsicher sind, ob diese Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Abgrenzung zum Jobcenter

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Agentur für Arbeit ist zuständig nach SGB III — also vor allem für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II, das Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes I erhalten können. Beide Behörden arbeiten räumlich oft in der Nähe zueinander, sind aber organisatorisch getrennt. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an die richtige Stelle, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar ist für insgesamt 26 Postleitzahlbereiche in der Region zuständig. Dazu gehören die folgenden Postleitzahlen: 35781, 35789, 35792, 35794, 35796, 35799, 65520, 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556, 65589, 65594, 65597, 65599, 65604, 65606, 65611, 65614, 65618, 65620 und 65627.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen. Wer sich zuerst an die falsche Behörde wendet, verliert dadurch keine Ansprüche: Nach § 16 SGB I muss die Behörde den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten, und der Tag der Antragstellung gilt als Eingangsdatum — auch bei der richtigen Behörde.
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