Die Agentur für Arbeit Leipzig ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Stadtgebiet Leipzig. Sie liegt an der Georg-Schumann-Straße 150 im Stadtbezirk Möckern und ist zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist nicht diese Behörde, sondern das Jobcenter Leipzig zuständig.
Die Agentur für Arbeit Leipzig zahlt Arbeitslosengeld I an Personen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Daneben berät sie zu Fragen der Berufswahl, Aus- und Weiterbildung sowie zu Fördermöglichkeiten wie Weiterbildungsgutscheinen oder dem Kurzarbeitergeld. Arbeitgeber können hier offene Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten. Sollte sich im Gespräch herausstellen, dass für Ihr Anliegen tatsächlich eine andere Stelle zuständig ist, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Viele Menschen sind unsicher, ob sie sich an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter wenden sollen. Die Unterscheidung ist wichtig: Wer Arbeitslosengeld I beanspruchen will, wendet sich an die Agentur für Arbeit Leipzig. Wer hingegen Grundsicherungsgeld nach SGB II benötigt — etwa weil der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist oder von Beginn an nicht bestand — ist beim Jobcenter Leipzig richtig. Beide Behörden sitzen nicht am selben Standort und sind organisatorisch getrennt.
Die Agentur für Arbeit Leipzig ist für insgesamt 34 Postleitzahlen im Stadtgebiet Leipzig zuständig. Dazu gehören die folgenden Postleitzahlen: 04103, 04105, 04107, 04109, 04129, 04155, 04157, 04158, 04159, 04177, 04178, 04179, 04205, 04207, 04209, 04229, 04249, 04275, 04277, 04279, 04288, 04289, 04299, 04315, 04316, 04317, 04318, 04319, 04328, 04329, 04347, 04349, 04356 und 04357.