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Die Agentur für Arbeit Krefeld ist die zuständige Bundesbehörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Krefelder Stadtgebiet. Sie liegt an der Philadelphiastraße 2 in 47799 Krefeld und ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 2151 92-0. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung von Arbeit und Ausbildung.

Welche Leistungen diese Stelle erbringt

Die Agentur für Arbeit Krefeld ist zuständig, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. In diesem Fall können Sie hier Arbeitslosengeld I nach SGB III beantragen. Darüber hinaus berät die Stelle bei Fragen zur Berufswahl und Weiterbildung — sowohl für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, als auch für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten.

Wichtig: Diese Behörde ist nicht zuständig für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wenn Sie diese Leistung benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Sie die richtige ist, und Ihren Antrag versehentlich hier einreichen, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Arbeitsvermittlung und Berufsberatung

Neben der Auszahlung von Arbeitslosengeld I unterstützt die Agentur für Arbeit Krefeld aktiv bei der Stellensuche. Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler helfen dabei, geeignete Stellen zu finden und den Bewerbungsprozess vorzubereiten. Außerdem können Fördermaßnahmen wie Weiterbildungen oder Umschulungen beantragt werden, wenn diese die Rückkehr in Beschäftigung unterstützen. Schülerinnen und Schüler sowie Studieninteressierte können die Berufsberatung nutzen, um sich über Ausbildungswege und Studienmöglichkeiten zu informieren.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Krefeld ist für Personen zuständig, deren Wohnsitz in einem der folgenden elf Postleitzahlgebiete im Krefelder Stadtgebiet liegt: 47798, 47799, 47800, 47802, 47803, 47804, 47805, 47807, 47809, 47829 und 47839.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Grundsicherungsgeld ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, auf die es keinen beitragsbasierten Anspruch gibt. Beide Leistungen werden von getrennten Behörden bearbeitet — daher ist es wichtig zu wissen, an welche Stelle Sie sich wenden.