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Die Agentur für Arbeit Köln ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Kölner Stadtgebiet. Sie hat ihren Sitz in der Butzweilerhofallee 1 im Stadtteil Ossendorf (50829 Köln) und ist telefonisch unter +49 221 9429-0 erreichbar. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II sind nicht die Agentur für Arbeit, sondern die Jobcenter zuständig.

Wer wird hier betreut – und wer nicht?

Die Agentur für Arbeit Köln ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I beantragen möchten, also eine Leistung, die an eine vorangegangene versicherungspflichtige Beschäftigung geknüpft ist. Außerdem berät die Stelle bei Fragen zur Berufswahl, zu Aus- und Weiterbildung sowie zur Vermittlung in eine neue Beschäftigung. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld beantragen wollen – etwa weil Ihr Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist oder Sie keinen Anspruch darauf haben –, ist das Jobcenter Köln die zuständige Stelle. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Behörde für Sie zuständig ist, und einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten; Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Leistungen und Beratungsangebote

Zur Agentur für Arbeit Köln können Sie sich wenden, wenn Sie Arbeitslosengeld nach SGB III beantragen oder Fragen zu laufenden Zahlungen haben. Darüber hinaus bietet die Stelle Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an, unterstützt bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und informiert über Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich an diese Stelle wenden, etwa zur Stellenvermittlung oder zu Förderinstrumenten des SGB III.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Köln ist für insgesamt 45 Postleitzahlbereiche im Kölner Stadtgebiet zuständig. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob diese Dienststelle für Sie zuständig ist:

50667, 50668, 50670, 50672, 50674, 50676, 50677, 50678, 50679, 50733, 50735, 50737, 50739, 50765, 50767, 50769, 50823, 50825, 50827, 50829, 50858, 50859, 50931, 50933, 50935, 50937, 50939, 50968, 50969, 50996, 50997, 50999, 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51103, 51105, 51107, 51109, 51143, 51145, 51147, 51149

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat in der Regel durch frühere Beschäftigung einen Versicherungsanspruch erworben. Wer diesen Anspruch nicht oder nicht mehr hat, wendet sich an das Jobcenter – nicht an die Agentur für Arbeit.
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