Die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen ist die zuständige Behörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Koblenz und Mayen. Sie ist an der Rudolf-Virchow-Straße 5 in 56073 Koblenz erreichbar und zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das örtlich zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.
Die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen zahlt Arbeitslosengeld nach SGB III an Personen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Anwartschaftszeit erfüllen. Daneben unterstützt sie bei der Suche nach einer neuen Stelle, vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Förderangeboten wie Weiterbildungsgutscheinen. Wenn Sie sich arbeitslos melden möchten, sollten Sie dies möglichst frühzeitig tun — am besten noch während der Kündigungsfrist — um keine Leistungstage zu verlieren. Die Meldung ist auch telefonisch unter +49 261 405-0 möglich.
Die Agentur bietet Berufsberatung für Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl stehen, sowie für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren wollen. Dazu gehören Informationen zu Ausbildungsberufen, Studiengängen und Umschulungsmöglichkeiten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können über die Agentur außerdem offene Stellen melden und bei der Suche nach Auszubildenden unterstützt werden.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I nach SGB III beantragen. Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie Grundsicherungsgeld nach SGB II benötigen — also bei längerer Arbeitslosigkeit ohne ausreichende Versicherungszeit oder bei ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt. Falls Sie unsicher sind, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag stellen sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, falsch adressierte Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlbereiche wohnen: 56068, 56070, 56072, 56073, 56075, 56076, 56077, 56170, 56179, 56182, 56191, 56203, 56290, 56321, 56322, 56323, 56330, 56332, 56333. Das sind insgesamt 19 Postleitzahlen, die sowohl das Stadtgebiet Koblenz als auch umliegende Gemeinden im Bereich Mayen-Koblenz abdecken.