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Die Agentur für Arbeit Kassel ist eine Bundesbehörde mit Sitz in der Lewinskistraße 6 in Kassel. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III — dazu gehören Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II wenden Sie sich nicht an diese Behörde, sondern an das zuständige Jobcenter.

Leistungen und Aufgaben

Die Agentur für Arbeit Kassel erbringt Leistungen, die an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anknüpfen. Wer seinen Job verliert und zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann hier Arbeitslosengeld I beantragen. Daneben berät die Behörde Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, unterstützt bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und vermittelt Arbeitsstellen. Auch Weiterbildungsförderung und Qualifizierungsmaßnahmen können über die Agentur beantragt werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob diese Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, gilt dabei als Antragsdatum — auch wenn die Weiterleitung Zeit in Anspruch nimmt.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen die Agentur für Arbeit Kassel telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 5555-00. Diese Rufnummer gilt bundesweit für alle Agenturen für Arbeit und ist aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz kostenlos erreichbar. Für persönliche Gespräche vor Ort finden Sie die Öffnungszeiten im jeweiligen Bereich dieses Eintrags.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Kassel ist für Adressen in den folgenden 24 Postleitzahlgebieten zuständig, die das Stadtgebiet Kassel und umliegende Gemeinden abdecken:

34117, 34119, 34121, 34123, 34125, 34127, 34128, 34130, 34131, 34132, 34134, 34225, 34233, 34246, 34253, 34260, 34266, 34270, 34277, 34292, 34298, 34314, 34320, 34329

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungssysteme mit unterschiedlichen Behörden. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I an Personen, die zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Das Grundsicherungsgeld wird dagegen vom Jobcenter bewilligt und richtet sich an Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern — unabhängig davon, ob sie zuvor gearbeitet haben. Beide Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig bestehen.
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  • Montag08:00 - 12:00
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  • Mittwoch08:00 - 12:00
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