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Die Agentur für Arbeit Iserlohn ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im südlichen Märkischen Sauerland. Sie hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 59/61 in 58636 Iserlohn. Wenn Sie Fragen zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) haben, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter die richtige Anlaufstelle.

Leistungen der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit Iserlohn ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I nach dem SGB III beantragen möchten – also die Leistung, auf die Sie durch eigene Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben. Darüber hinaus berät die Dienststelle Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten oder eine Ausbildung suchen. Auch Arbeitgeber können hier Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich persönlich oder telefonisch, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst mit dem Tag der Meldung beginnen kann.

Abgrenzung zum Jobcenter

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit Iserlohn ist ausschließlich für Leistungen nach dem SGB III zuständig. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II – für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein durch Arbeitslosengeld I oder Erwerbseinkommen sichern können. Wenn Sie sich unsicher sind, an welche Stelle Sie sich wenden sollen, können Sie trotzdem bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Iserlohn ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden sieben Postleitzahlgebieten zuständig: 58636, 58638, 58640, 58642, 58644, 58675 und 58769. Wenn Ihr Wohnort einem dieser Gebiete zugeordnet ist, wenden Sie sich bitte direkt an diese Dienststelle in der Friedrichstraße 59/61 in Iserlohn. Sie erreichen die Agentur auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555-00.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) folgen unterschiedlichen Regeln. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld ist eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beiträgen gewährt wird, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Für Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig, für das Grundsicherungsgeld das Jobcenter. Beide Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Anträge, die bei der falschen Stelle eingehen, weiterzuleiten – der Antragstag bleibt dabei erhalten.