Die Agentur für Arbeit Ingolstadt ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Ingolstadt. Sie befindet sich am Heydeckplatz 1 in 85049 Ingolstadt und ist telefonisch unter +49 841 9338-0 erreichbar. Ihre Aufgaben umfassen die Auszahlung von Arbeitslosengeld I, die Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem SGB III und ist eine Versicherungsleistung — finanziert durch die Beiträge, die Sie während Ihrer Beschäftigung eingezahlt haben. Beantragen Sie die Leistung möglichst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, da der Antragstag für den Beginn des Anspruchs maßgeblich ist. Sollten Sie unsicher sein, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Ingolstadt berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, beim Einstieg in eine Ausbildung und bei der Suche nach einer neuen Stelle. Auch Fragen zu Weiterbildungen, Umschulungen und Förderleistungen wie dem Qualifizierungsgeld gehören zu ihrem Aufgabenbereich. Wichtig zu wissen: Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) — also die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) — ist nicht die Agentur für Arbeit zuständig, sondern das Jobcenter. Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter, wenn Sie diese Leistung benötigen.
Die Agentur für Arbeit Ingolstadt ist örtlich zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden fünf Postleitzahlbereichen der Stadt Ingolstadt: 85049, 85051, 85053, 85055 und 85057.