Die Agentur für Arbeit Hildesheim ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Hildesheim. Sie befindet sich am Marienfriedhof 3 in 31134 Hildesheim und ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 5121 969-0. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung — nicht für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das vom örtlichen Jobcenter bearbeitet wird.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung ist eine Versicherungsleistung nach SGB III — sie hängt von Ihren geleisteten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ab und ist nicht dasselbe wie das Grundsicherungsgeld. Für das Grundsicherungsgeld, das einkommens- und vermögensabhängig gewährt wird, ist das Jobcenter zuständig, nicht diese Agentur. Falls Sie sich unsicher sind, an welche Stelle Sie sich wenden sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Hildesheim bietet Beratung für Menschen, die eine neue Stelle suchen, sich beruflich neu orientieren möchten oder Fragen zur Aus- und Weiterbildung haben. Das gilt sowohl für Arbeitslose als auch für Personen, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich können hier offene Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten.
Die Agentur für Arbeit Hildesheim ist zuständig für Adressen in den folgenden 16 Postleitzahlgebieten der Region Hildesheim:
31134, 31135, 31137, 31139, 31141, 31157, 31162, 31167, 31171, 31174, 31177, 31180, 31185, 31188, 31191, 31199.
Ob Ihre Adresse in diesem Bereich liegt, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen. Liegt sie nicht in dieser Liste, ist möglicherweise eine andere Agentur für Arbeit für Sie zuständig.