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Die Agentur für Arbeit Heilbronn ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Heilbronn. Sie hat ihren Sitz in der Rosenbergstraße 50 in 74074 Heilbronn und ist für ein weitläufiges Gebiet in Baden-Württemberg zuständig, das von der Stadt Heilbronn bis in den nördlichen Landkreis Heilbronn und angrenzende Regionen reicht. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld und Leistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit Heilbronn ist zuständig, wenn Sie Ihren Job verloren haben und in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. In diesem Fall können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Wichtig zu wissen: Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Ihre Beitragszahlung einen Anspruch erworben haben — sie ist nicht dasselbe wie das Grundsicherungsgeld, das beim Jobcenter beantragt wird. Falls Sie sich unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich auch direkt an diese Agentur wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der Bearbeitung von Leistungsanträgen bietet die Agentur für Arbeit Heilbronn Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene sowie Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung sowie Informationen zu Weiterbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter +49 7131 969-0.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Heilbronn ist für insgesamt 54 Postleitzahlenbereiche zuständig. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob diese Dienststelle für Sie verantwortlich ist:

71543, 71577, 71717, 71720, 74072, 74074, 74076, 74078, 74080, 74081, 74172, 74177, 74182, 74189, 74193, 74196, 74199, 74206, 74211, 74219, 74223, 74226, 74229, 74232, 74235, 74239, 74243, 74245, 74246, 74248, 74251, 74252, 74254, 74255, 74257, 74259, 74336, 74348, 74357, 74360, 74363, 74374, 74382, 74388, 74389, 74397, 74831, 74861, 74906, 74912, 74930, 74936, 75031, 75050

Wussten Sie? Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit — wie diese Dienststelle in Heilbronn — ist zuständig für Arbeitslosengeld I nach SGB III, also für Menschen, die durch eigene Beiträge einen Versicherungsanspruch erworben haben. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II, das unabhängig von einer vorherigen Beschäftigung gezahlt werden kann. Wer nicht sicher ist, an welche Stelle er sich wenden soll, kann sich an eine der beiden Behörden wenden — die Weiterleitung an die richtige Stelle ist gesetzlich geregelt.
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