Die Agentur für Arbeit Hamm ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosengeld nach dem SGB III in der Stadt Hamm. Sie befindet sich in der Bismarckstraße 2 in 59065 Hamm und ist damit die Anlaufstelle für Menschen, die ihren Job verloren haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sowie für alle, die bei der Berufswahl oder einem Jobwechsel Unterstützung suchen.
Die Agentur für Arbeit Hamm bearbeitet Anträge auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Dieses Leistung steht Ihnen zu, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Anwartschaftszeit erfüllen. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das vom Jobcenter ausgezahlt wird und für Personen gedacht ist, die keinen oder keinen ausreichenden SGB-III-Anspruch haben. Wenn Sie unsicher sind, bei welcher Behörde Sie Ihren Antrag stellen müssen: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der Auszahlung von Versicherungsleistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Hamm bei der konkreten Stellensuche und der Berufswahl. Das betrifft sowohl Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, als auch Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren oder nach einer Kündigung wieder Fuß fassen wollen. Die Berufsberatung hilft dabei, Qualifikationen und Möglichkeiten einzuschätzen und gegebenenfalls Weiterbildungen in den Blick zu nehmen. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 2381 910-0.
Die Agentur für Arbeit Hamm ist für acht Postleitzahlbereiche in der Stadt Hamm zuständig. Wenn Ihre Adresse eine der folgenden Postleitzahlen trägt, ist diese Dienststelle die richtige Anlaufstelle für Leistungen nach dem SGB III: 59063, 59065, 59067, 59069, 59071, 59073, 59075 und 59077.