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Die Agentur für Arbeit Hameln ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Hameln. Sie ist an der Süntelstraße 6 in 31785 Hameln erreichbar und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und Vermittlung

Die Agentur für Arbeit Hameln ist zuständig, wenn Sie Ihren Job verloren haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach SGB III haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben der Auszahlung von Arbeitslosengeld I unterstützt die Agentur Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle, vermittelt Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Fördermöglichkeiten wie Weiterbildungen oder Umschulungen. Sie können die Agentur unter der Rufnummer +49 5151 909-0 erreichen.

Berufsberatung

Wer am Beginn seines Berufslebens steht, eine Ausbildung sucht oder den Beruf wechseln möchte, kann die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hameln in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ebenso wie an Erwachsene, die sich neu orientieren wollen. Die Beratung hilft dabei, geeignete Ausbildungs- oder Studienrichtungen zu finden und den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu planen.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit Hameln ist zuständig für Arbeitslosengeld I nach SGB III. Das Jobcenter ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II, das Personen erhalten, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich bei der Agentur melden: Nach Paragraf 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Hameln ist zuständig für neun Postleitzahlgebiete im Raum Hameln und Umgebung. Wenn Ihr Wohnort zu einer der folgenden Postleitzahlen gehört, ist diese Dienststelle für Sie zuständig: 31020, 31785, 31787, 31789, 31840, 31848, 31855, 31860 und 31863.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Wer sich an die falsche Stelle wendet, verliert keinen Anspruch: Behörden sind gesetzlich verpflichtet, Anträge weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag gilt als Eingangsdatum.
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