Die Agentur für Arbeit Hamburg ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in der Hansestadt. Sie hat ihren Sitz an der Kurt-Schumacher-Allee 16 in 20097 Hamburg und ist zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II wenden Sie sich nicht an diese Behörde, sondern an das zuständige Jobcenter Hamburg.
Wenn Sie Ihren Job verlieren oder in Kürze verlieren werden, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Dieser Anspruch entsteht aus Ihren eigenen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung — er ist also unabhängig von Ihrem Vermögen oder dem Einkommen anderer Haushaltsmitglieder. Die Agentur für Arbeit Hamburg prüft außerdem, ob Ihnen weitere Leistungen zustehen, etwa Kurzarbeitergeld für Ihren Betrieb, Insolvenzgeld oder Förderungen für Weiterbildung. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Hamburg berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, beim Einstieg in eine Ausbildung sowie beim Wechsel in eine neue Beschäftigung. Über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können Stellenangebote recherchiert und Bewerbungsunterlagen gezielt vorbereitet werden. Betriebe in Hamburg können hier außerdem offene Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 40 2485-0.
Die Agentur für Arbeit Hamburg ist räumlich für 18 Postleitzahlgebiete in Hamburg zuständig, die sowohl innerstädtische Bereiche als auch Stadtteile im Süden und Osten der Stadt umfassen:
20095, 20097, 20099, 20354, 20355, 20457, 20459, 20535, 20537, 20539, 21107, 21109, 22111, 22113, 22115, 22117, 22119, 27499.
Wenn Ihre Postleitzahl nicht aufgeführt ist, kann eine andere Dienststelle zuständig sein. Auch dann gilt: Ein Antrag, den Sie hier stellen, wird nach § 16 SGB I weitergeleitet, und Ihr Antragstag bleibt erhalten.