loaderimg

Die Agentur für Arbeit Greifswald ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Greifswald. Sie hat ihren Sitz am Gorzberg Haus 7 in 17489 Greifswald und ist damit die Anlaufstelle für Menschen, die Arbeitslosengeld I beantragen möchten, Unterstützung bei der Jobsuche suchen oder eine Berufsberatung benötigen.

Leistungen und Zuständigkeit

Die Agentur für Arbeit Greifswald ist zuständig für Leistungen nach dem SGB III: das Arbeitslosengeld I, die Arbeitsvermittlung sowie die Berufsberatung — auch für Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl stehen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren, ist diese Dienststelle die richtige Adresse für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld.

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, aber trotzdem ohne Einkommen? Dann könnte das Jobcenter für Sie zuständig sein, das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) auszahlt. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei rechtlich getrennte Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Behörde für Ihre Situation zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Weiterbildung

Neben der Arbeitsvermittlung bietet die Agentur für Arbeit Greifswald auch Beratung zur Berufswahl und zu Weiterbildungsmöglichkeiten an. Ob Sie sich nach einer längeren Erwerbspause neu orientieren oder gezielt eine Qualifizierung finanzieren möchten — die Dienststelle berät Sie zu Fördermöglichkeiten wie dem Bildungsgutschein. Diese Leistungen stehen nicht nur Arbeitslosen offen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigten, die sich weiterqualifizieren wollen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Greifswald betreut ein klar umrissenes Gebiet im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns. Zuständig ist sie für Adressen mit folgenden Postleitzahlen: 17121, 17489, 17491, 17493, 17495, 17498, 17506 und 17509. Ob Ihre Adresse in diesem Bereich liegt, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen, bevor Sie sich an die Dienststelle wenden.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I und Grundsicherungsgeld sind zwei verschiedene Leistungen aus zwei verschiedenen Gesetzen. Das Arbeitslosengeld I wird von der Agentur für Arbeit nach dem SGB III gezahlt und setzt eine vorherige Versicherungspflicht in der Beschäftigung voraus. Das Grundsicherungsgeld wird vom Jobcenter nach dem SGB II gezahlt und richtet sich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können — unabhängig davon, ob sie zuvor versichert waren. Beide Leistungen können in bestimmten Situationen gleichzeitig oder nacheinander in Betracht kommen.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 18:00
  • Dienstag08:00 - 18:00
  • Mittwoch08:00 - 18:00
  • Donnerstag08:00 - 18:00
  • Freitag08:00 - 14:00