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Die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Sie ist an der Vattmannstr. 12 in 45879 Gelsenkirchen erreichbar und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht diese Behörde, sondern das Jobcenter zuständig.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung ist beitragsfinanziert und unterscheidet sich grundlegend vom Grundsicherungsgeld, das einkommens- und vermögensabhängig ist und beim Jobcenter beantragt wird. Die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen ist außerdem zuständig, wenn Sie Fragen zur Kurzarbeit, zu Insolvenzgeld oder zu Weiterbildungsförderungen haben. Sie können die Behörde telefonisch unter +49 209 164-0 erreichen.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben den Geldleistungen bietet die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Stelle oder einer Ausbildung. Das schließt individuelle Berufsberatung ein — etwa wenn Sie sich beruflich neu orientieren wollen oder unsicher sind, welcher Ausbildungsweg zu Ihnen passt. Auch Arbeitgeber aus dem Einzugsgebiet nutzen die Agentur, um offene Stellen zu melden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie sich trotzdem hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen ist für sieben Postleitzahlgebiete im Stadtgebiet Gelsenkirchen zuständig. Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem dieser Gebiete zu haben, ist in der Regel Voraussetzung dafür, dass diese Dienststelle für Sie zuständig ist. Die betreuten Postleitzahlen sind: 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888 und 45889.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat die Leistung durch Beiträge während der Beschäftigung erworben. Das Grundsicherungsgeld hingegen wird unabhängig von einer Beitragsgeschichte gezahlt, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Für welche Leistung Sie in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab — und bestimmt, welche Behörde für Sie zuständig ist.