Die Agentur für Arbeit Freising ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Landkreis Freising und den angrenzenden Gemeinden. Sie hat ihren Sitz in der Parkstraße 11 in Freising und ist damit Anlaufstelle für Menschen, die ihren Job verloren haben, sich beruflich neu orientieren oder Unterstützung bei der Stellensuche suchen. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter zuständig.
Die Agentur für Arbeit Freising zahlt Arbeitslosengeld I an Personen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem SGB III und ist unabhängig vom Vermögen oder Einkommen im Haushalt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen eher die Agentur oder ein Jobcenter betrifft: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Neben der Auszahlung von Leistungen bietet die Agentur für Arbeit Freising Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene sowie Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung an. Dazu gehören die Beratung zur Berufswahl, Informationen zu Aus- und Weiterbildungen und die Vermittlung in offene Stellen. Auch Arbeitgeber im Einzugsgebiet können sich an die Agentur wenden, um Stellen zu melden oder Förderinstrumente des SGB III zu nutzen. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter +49 8161 171-0.
Die Agentur für Arbeit Freising ist zuständig für Adressen in den folgenden 25 Postleitzahlgebieten im Raum Freising und Umgebung: 84072, 84104, 85307, 85354, 85356, 85368, 85375, 85376, 85386, 85391, 85395, 85399, 85402, 85405, 85406, 85408, 85410, 85411, 85413, 85414, 85416, 85417, 85419, 85737 und 85777. Ob Ihre Adresse zum Einzugsgebiet gehört, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen.