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Die Agentur für Arbeit Freiburg ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Freiburg und dem angrenzenden südlichen Breisgau. Sie ist an der Lehener Straße 77 in 79106 Freiburg im Breisgau erreichbar. Ob Sie sich nach einem Jobverlust absichern, eine Ausbildung planen oder beruflich neu orientieren wollen – hier ist die richtige Anlaufstelle nach dem SGB III.

Arbeitslosengeld I – nicht zu verwechseln mit dem Jobcenter

Die Agentur für Arbeit Freiburg ist zuständig für Arbeitslosengeld I (ALG I), das auf eigenen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung beruht. Diese Leistung ist klar vom Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zu unterscheiden, das vom jeweils zuständigen Jobcenter ausgezahlt wird. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der finanziellen Absicherung bietet die Agentur für Arbeit Freiburg Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Stelle oder einer Ausbildung. Dazu gehören persönliche Beratungsgespräche, Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen sowie Förderangebote, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern können. Auch wer noch nicht arbeitslos ist, aber absehen kann, dass die eigene Stelle wegfällt, kann sich frühzeitig arbeitsuchend melden und Beratung in Anspruch nehmen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Freiburg betreut 43 Postleitzahlen im Stadtgebiet Freiburg sowie im südlichen und westlichen Breisgau. Prüfen Sie, ob Ihre Postleitzahl in der folgenden Liste enthalten ist:

79098, 79100, 79102, 79104, 79106, 79108, 79110, 79111, 79112, 79114, 79115, 79117, 79189, 79194, 79199, 79206, 79219, 79224, 79227, 79232, 79235, 79238, 79241, 79244, 79249, 79252, 79254, 79256, 79258, 79268, 79271, 79280, 79283, 79285, 79286, 79288, 79289, 79291, 79292, 79294, 79299, 79356, 79427

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Für das Grundsicherungsgeld ist nicht diese Agentur, sondern das zuständige Jobcenter Ansprechstelle.
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