loaderimg

Die Agentur für Arbeit Donauwörth ist die zuständige Anlaufstelle für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Donauwörth. Sie ist an der Zirgesheimer Straße 9 in 86609 Donauwörth erreichbar und zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie Arbeitsvermittlung. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist das Jobcenter Ihre zuständige Stelle – nicht diese Agentur.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Donauwörth Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung ist beitragsfinanziert und richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen. Die Agentur prüft außerdem, ob weitere Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Weiterbildungsförderung für Sie in Betracht kommen. Sollten Sie unsicher sein, ob die Agentur oder das Jobcenter für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Donauwörth bietet Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an, etwa bei der Wahl einer Ausbildung oder eines Studiums. Auch wenn Sie bereits im Berufsleben stehen und eine berufliche Neuorientierung anstreben, können Sie sich hier beraten lassen. Darüber hinaus unterstützt die Agentur bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und kann Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung vermitteln.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Donauwörth ist für Wohnadressen in den folgenden 22 Postleitzahlgebieten zuständig: 86609, 86641, 86650, 86653, 86655, 86660, 86663, 86675, 86681, 86682, 86684, 86685, 86687, 86688, 86690, 86692, 86694, 86698, 86700, 86703, 86704 und 86709.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld richtet sich an Menschen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder deren Arbeitslosengeld I nicht zum Leben reicht. Für beide Leistungen gibt es eigene Stellen – die Agentur für Arbeit für SGB III, das Jobcenter für SGB II.