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Die Agentur für Arbeit Detmold-Paderborn, Standort Paderborn, ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Paderborn. Sie ist an der Bahnhofstraße 26 in 33102 Paderborn erreichbar und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung von Arbeitsstellen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wer seinen Arbeitsplatz verliert und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei dieser Agentur Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem zuvor erzielten Einkommen. Darüber hinaus können Sie hier Leistungen zur beruflichen Weiterbildung, Fördermaßnahmen und Zuschüsse zu Bewerbungskosten beantragen. Sollten Sie unsicher sein, ob diese Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Detmold-Paderborn bietet persönliche Berufsberatung an — sowohl für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, als auch für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren wollen. Die Arbeitsvermittlung unterstützt Sie dabei, offene Stellen im Raum Paderborn und darüber hinaus zu finden. Für eine Beratung können Sie sich telefonisch unter +49 5251 120-0 anmelden oder direkt in der Bahnhofstraße 26 vorstellig werden.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Paderborn der Agentur für Arbeit Detmold-Paderborn ist zuständig für Wohnadressen in den folgenden 14 Postleitzahlgebieten im Raum Paderborn. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob diese Dienststelle für Sie zuständig ist:

33098, 33100, 33102, 33104, 33106, 33129, 33142, 33154, 33161, 33165, 33175, 33178, 33181, 33184.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei vollständig getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I, wenn Sie zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld, wenn das Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht — unabhängig von einer vorherigen Beschäftigung. Wer beide Leistungen gleichzeitig beantragen muss, muss sich an beide Behörden separat wenden.