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Die Agentur für Arbeit Deggendorf ist die zuständige Behörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Deggendorf. Sie ist erreichbar in der Hindenburgstraße 34 in 94469 Deggendorf und betreut ein Einzugsgebiet mit 25 Postleitzahlen im niederbayerischen Raum. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beantragen, sich beruflich neu orientieren oder Unterstützung bei der Stellensuche suchen, ist diese Dienststelle Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit Deggendorf ist zuständig für Arbeitslosengeld I – also die Versicherungsleistung, die greift, wenn Sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und Ihre Beschäftigung endet. Zudem können Sie hier Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Weiterbildungsförderung beantragen. Bitte beachten Sie: Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – die steuerfinanzierte Grundsicherung für Erwerbsfähige nach SGB II – ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das örtlich zuständige Jobcenter verantwortlich. Sollten Sie sich unsicher sein, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag stellen, ist das kein Problem: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben den Geldleistungen bietet die Agentur für Arbeit Deggendorf Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an – etwa bei der Berufswahl, bei Fragen zur Ausbildung oder beim Wiedereinstieg nach einer Pause. Die Arbeitsvermittlung unterstützt Sie dabei, offene Stellen zu finden und sich auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu orientieren. Diese Leistungen stehen auch dann zur Verfügung, wenn Sie noch nicht arbeitslos sind, aber eine Veränderung absehen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Deggendorf ist zuständig für Adressen mit den folgenden 25 Postleitzahlen: 94447, 94469, 94486, 94491, 94505, 94508, 94526, 94527, 94530, 94532, 94533, 94539, 94541, 94547, 94550, 94551, 94554, 94557, 94560, 94562, 94563, 94569, 94571, 94574 und 94577.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld ist eine steuerfinanzierte Leistung, auf die es keinen versicherungsrechtlichen Anspruch gibt. Für beide Leistungen sind unterschiedliche Behörden zuständig – deshalb lohnt es sich, vorab zu klären, welche Stelle für Ihre Situation die richtige ist.
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