Die Agentur für Arbeit Cottbus ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitslosengeld nach dem SGB III sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Cottbus. Sie hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 10 in 03046 Cottbus und ist telefonisch unter +49 355 619-2000 erreichbar. Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung (früher Bürgergeld) benötigen, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.
Die Agentur für Arbeit Cottbus bearbeitet Anträge auf Arbeitslosengeld I für Personen, die ihren Job verloren haben und zuvor ausreichend lange sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Leistung ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt und wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Sie unterscheidet sich grundlegend vom Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das über das SGB II läuft und beim Jobcenter beantragt werden muss. Falls Sie sich unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Neben den Lohnersatzleistungen bietet die Agentur für Arbeit Cottbus Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung sowie Beratung zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Das gilt sowohl für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten, als auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die am Beginn ihres Berufsweges stehen und Orientierung bei der Berufswahl suchen. Für konkrete Fragen zu Fördermaßnahmen oder zum weiteren Vorgehen können Sie die Dienststelle direkt telefonisch kontaktieren.
Die Agentur für Arbeit Cottbus ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 15 Postleitzahlgebieten im Raum Cottbus und dem angrenzenden Umland:
03042, 03044, 03046, 03048, 03050, 03051, 03052, 03053, 03054, 03055, 03058, 03096, 03099, 03116, 03185.