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Die Agentur für Arbeit Coesfeld ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit und hat ihren Sitz in der Holtwicker Straße 1 in Coesfeld. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III): das Arbeitslosengeld I, die Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen wollen, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und weitere SGB-III-Leistungen

Arbeitslosengeld I erhalten Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ihren Job verloren haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Zuständig dafür ist die Agentur für Arbeit – nicht das Jobcenter. Bei der Agentur für Arbeit Coesfeld können Sie diesen Antrag stellen, eine Arbeitslosmeldung vornehmen und sich über mögliche Weiterbildungsförderungen informieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Agentur oder das Jobcenter für Ihren Fall zuständig ist, können Sie Ihren Antrag auch bei der falschen Stelle einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Coesfeld bietet Berufsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene an, die einen Ausbildungs- oder Studienplatz suchen, sowie für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Auch Unternehmen, die Ausbildungsstellen besetzen wollen, können sich an diese Dienststelle wenden. Erreichbar ist die Agentur telefonisch unter +49 2541 919-0.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Coesfeld ist räumlich für vier Postleitzahlgebiete zuständig. Wenn Ihr Wohnort zu einem der folgenden Gebiete gehört, ist diese Dienststelle für Sie zuständig: 48329, 48653, 48720 und 48727.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Arbeitslosengeld I setzt eine vorangegangene Beschäftigung mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung voraus. Das Grundsicherungsgeld ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die unabhängig davon gezahlt wird, ob jemand zuvor erwerbstätig war. Für welche Leistung Sie in Frage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – in manchen Fällen können beide Leistungen gleichzeitig zustehen.