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Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven ist die zuständige Bundesbehörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Stadtgebiet Bremen. Sie befindet sich am Doventorsteinweg 48–52 in 28195 Bremen und ist zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.

Was diese Behörde für Sie tun kann – und was nicht

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuletzt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ist die Agentur für Arbeit Ihre zuständige Stelle für den Antrag auf Arbeitslosengeld I. Außerdem erhalten Sie hier Unterstützung bei der Jobsuche, Beratung zu Weiterbildungen und – wenn Sie am Anfang Ihrer Berufslaufbahn stehen – eine Berufsberatung.

Wichtig: Diese Behörde ist nicht zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits erhalten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter in Bremen. Sollten Sie versehentlich einen Antrag hier stellen, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555-00. Diese Nummer ist bundesweit für alle Agenturen für Arbeit einheitlich und ist aus dem deutschen Fest- und Mobilnetz kostenlos erreichbar. Die persönliche Anschrift lautet: Doventorsteinweg 48–52, 28195 Bremen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 27 Bremer Postleitzahlbezirken zuständig:

28195, 28197, 28199, 28201, 28203, 28205, 28207, 28209, 28211, 28213, 28215, 28217, 28219, 28237, 28239, 28259, 28277, 28279, 28307, 28309, 28325, 28327, 28329, 28335, 28355, 28357, 28359.

Ob Ihr Wohnsitz zu diesem Zuständigkeitsbereich gehört, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl direkt prüfen.

Wussten Sie? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei rechtlich getrennte Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III – diese Leistung setzt voraus, dass Sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Jobcenter hingegen ist für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, das unabhängig von früheren Einzahlungen gezahlt wird. Wer sich nicht sicher ist, an welche Stelle er sich wenden soll, kann sich telefonisch beraten lassen – ein Antrag, der bei der falschen Stelle eingeht, wird nach § 16 SGB I automatisch weitergeleitet, ohne dass der ursprüngliche Antragstag verloren geht.