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Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Braunschweig. Sie hat ihren Sitz am Cyriaksring 10 in 38118 Braunschweig und ist damit die Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I prüfen lassen oder bei der Stellensuche Unterstützung benötigen.

Arbeitslosengeld und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben und in der Vergangenheit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung ist beitragsfinanziert und wird auf Grundlage Ihres früheren Einkommens berechnet. Daneben berät die Agentur auch zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, zu Leistungen bei Kurzarbeit sowie zu Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung. Für all diese Themen ist ausschließlich die Agentur für Arbeit zuständig – nicht das Jobcenter.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Das Jobcenter ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder aus Arbeitslosengeld I bestreiten können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Ihre Situation die richtige ist, können Sie Ihren Antrag auch bei der falschen Stelle einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene

Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar bietet Berufsberatung sowohl für Schülerinnen und Schüler an, die vor der Berufswahl stehen, als auch für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten. Dabei geht es um die Wahl eines Ausbildungsberufs ebenso wie um die Möglichkeiten einer Umschulung oder einer geförderten Weiterbildung.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar ist für Personen mit Wohnsitz in folgenden 16 Postleitzahlgebieten im Stadtgebiet Braunschweig zuständig: 38023, 38100, 38102, 38104, 38106, 38108, 38110, 38112, 38114, 38116, 38118, 38120, 38122, 38124, 38126 und 38162.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat in der Regel Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder dessen Leistung nicht zum Leben reicht, wendet sich an das Jobcenter. Beide Behörden haben unterschiedliche Adressen und Ansprechpersonen – ein Antrag bei der falschen Stelle wird jedoch von Amts wegen weitergeleitet, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile beim Antragsdatum entstehen.
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