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Die Agentur für Arbeit Bonn ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Bonner Raum. Sie hat ihren Sitz in der Villemombler Straße 101 in 53123 Bonn und ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 228 924-0. Ihre Aufgaben umfassen die Auszahlung von Arbeitslosengeld I, die Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Daneben berät die Agentur bei Fragen zur Berufsorientierung, unterstützt bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und informiert über Möglichkeiten der Weiterqualifizierung. Auch Kurzarbeitergeld für Betriebe wird über die Agentur für Arbeit abgewickelt.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit Bonn ist ausdrücklich nicht zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Diese Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) wird vom zuständigen Jobcenter bearbeitet — einer organisatorisch getrennten Stelle. Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde für Ihre Situation zuständig ist, können Sie sich trotzdem an die Agentur für Arbeit wenden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bonn ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete gemeldet sind: 53111, 53113, 53115, 53117, 53119, 53121, 53123, 53125, 53127, 53129, 53173, 53175, 53177, 53179, 53225, 53227, 53229, 53332, 53340, 53343, 53347, 53359 und 53913. Dieser Einzugsbereich umfasst sowohl die Bonner Stadtteile als auch Gemeinden im angrenzenden Umland.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Arbeitslosengeld I richtet sich nach Ihren vorherigen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt unabhängig von früheren Beiträgen und wird vom Jobcenter bearbeitet. Beide Leistungen können unter bestimmten Umständen gleichzeitig bezogen werden — die Zuständigkeit bleibt dabei jedoch stets getrennt.