Die Agentur für Arbeit Bonn ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Bonner Raum. Sie hat ihren Sitz in der Villemombler Straße 101 in 53123 Bonn und ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 228 924-0. Ihre Aufgaben umfassen die Auszahlung von Arbeitslosengeld I, die Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.
Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Daneben berät die Agentur bei Fragen zur Berufsorientierung, unterstützt bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und informiert über Möglichkeiten der Weiterqualifizierung. Auch Kurzarbeitergeld für Betriebe wird über die Agentur für Arbeit abgewickelt.
Die Agentur für Arbeit Bonn ist ausdrücklich nicht zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Diese Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) wird vom zuständigen Jobcenter bearbeitet — einer organisatorisch getrennten Stelle. Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde für Ihre Situation zuständig ist, können Sie sich trotzdem an die Agentur für Arbeit wenden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Bonn ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete gemeldet sind: 53111, 53113, 53115, 53117, 53119, 53121, 53123, 53125, 53127, 53129, 53173, 53175, 53177, 53179, 53225, 53227, 53229, 53332, 53340, 53343, 53347, 53359 und 53913. Dieser Einzugsbereich umfasst sowohl die Bonner Stadtteile als auch Gemeinden im angrenzenden Umland.