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Die Agentur für Arbeit Bielefeld ist die zuständige Behörde der Bundesagentur für Arbeit für die Stadt Bielefeld und angrenzende Gebiete. Sie befindet sich in der Werner-Bock-Str. 8 in 33602 Bielefeld und ist erreichbar unter +49 521 587-0. Zuständig ist sie für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) — also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Daneben berät die Agentur bei Fragen zur Berufswahl, zur Weiterbildung und zur Vermittlung in neue Beschäftigung. Auch Kurzarbeitergeld für Betriebe wird über die Agentur für Arbeit abgewickelt.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Diese Leistung — geregelt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — wird vom zuständigen Jobcenter bearbeitet. Wenn Sie sich unsicher sind, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag stellen sollen, können Sie sich trotzdem an die Agentur für Arbeit wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bielefeld ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 19 Postleitzahlbereichen zuständig — sie decken das Stadtgebiet Bielefeld sowie Teile des unmittelbaren Umlands ab:

33519, 33602, 33604, 33605, 33607, 33609, 33611, 33613, 33615, 33617, 33619, 33647, 33649, 33659, 33689, 33699, 33719, 33729, 33739.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen, die von unterschiedlichen Behörden ausgezahlt werden. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I an Personen, die zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Jobcenter ist dagegen zuständig, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Wer sich nicht sicher ist, welche Stelle für ihn zuständig ist, kann sich an beide wenden — eine falsche Adresse führt nicht zum Verlust des Antragsrechts.
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