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Die Agentur für Arbeit Bautzen ist die zuständige Behörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Bautzen. Sie liegt im Herzen der Oberlausitz, in der Neusalzaer Str. 2 in 02625 Bautzen, und ist Anlaufstelle für Menschen, die Arbeitslosengeld I beantragen wollen, Unterstützung bei der Jobsuche suchen oder eine Berufsberatung in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) benötigen, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihrer Wohngemeinde die richtige Stelle — diese Leistung wird nach SGB II gewährt und von einer anderen Behörde bearbeitet.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit Bautzen ist zuständig, wenn Sie nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beantragen möchten. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen Jahren in ausreichendem Umfang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Anträge sollten so früh wie möglich gestellt werden. Sollten Sie versehentlich den Antrag bei einer unzuständigen Behörde einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, den Antrag weiterzuleiten — der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben dem Arbeitslosengeld I bietet die Agentur für Arbeit Bautzen Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene sowie Unterstützung bei der Stellensuche an. Dazu gehören Informationen zu Ausbildungen, Umschulungen und Weiterbildungen sowie Fördermaßnahmen, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern können. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter +49 3591 66-0.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bautzen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 13 Postleitzahlengebiete wohnen: 01877, 01904, 01906, 01909, 02625, 02627, 02633, 02681, 02689, 02692, 02694, 02699 und 02733. Dieses Gebiet umfasst neben der Stadt Bautzen selbst auch zahlreiche Gemeinden im weiteren Umland der Oberlausitz. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort zu diesem Bereich gehört, können Sie dies telefonisch klären.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei völlig verschiedene Leistungen, die von unterschiedlichen Behörden ausgezahlt werden. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Grundsicherungsgeld richtet sich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen decken können — unabhängig davon, ob sie zuvor erwerbstätig waren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich an beide Behörden wenden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen falsch eingereichten Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile beim Antragsdatum entstehen.