Die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg, Standort Coburg, ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III), für Berufsberatung und für die Vermittlung von Arbeitsstellen im Coburger Raum. Sie befindet sich am Kanonenweg 25 in 96450 Coburg und ist telefonisch unter +49 9561 93-0 erreichbar. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen wollen, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.
Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn Sie nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld I beantragen möchten. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben der Auszahlung dieser Leistung vermittelt die Agentur aktiv in neue Beschäftigung: Sie berät zu offenen Stellen, unterstützt bei der Bewerbung und kann in bestimmten Fällen Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen fördern. Wer unsicher ist, ob eher das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist, kann sich direkt melden — nach Paragraf 16 SGB I ist die Behörde verpflichtet, einen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg bietet Berufsberatung sowohl für Schülerinnen und Schüler an, die vor der Ausbildungs- oder Studienwahl stehen, als auch für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren oder weiterqualifizieren möchten. Dabei geht es um konkrete Entscheidungshilfen: Welche Berufsfelder passen zu meinen Fähigkeiten? Welche Ausbildungen werden in der Region gesucht? Wie finanziere ich eine Weiterbildung? Die Beratung ist kostenlos und ohne Voranmeldung möglich, wobei ein vereinbarter Termin in der Regel kürzere Wartezeiten bedeutet.
Der Coburger Standort der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden achtzehn Postleitzahlgebieten zuständig: 96145, 96237, 96242, 96253, 96269, 96271, 96274, 96279, 96450, 96465, 96472, 96476, 96479, 96482, 96484, 96486, 96487 und 96489.